-Diese Bedingungen gelten für alle Reparatur-Verträge, die zwischen dem Besteller und der Firma Ems-Jade-Kaeltetechnik abgeschlossen werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Aurich. -Der Besteller erkennt mit Anforderung eines Monteurs meine Servicebedingungen an. -Kostenvoranschläge sind unverbindlich, wenn sie vor der Demontage der Anlage abgegeben werden. Sollte bei der Überholung die Ausführung nicht vorgesehener Arbeiten erforderlich werden, so kann der Kostenvoranschlag ohne Rückfrage beim Besteller um 20 Prozent überschritten werden. Wird auch dieser Prozentsatz voraussichtlich noch überschritten, so wird der Besteller vor Ausführung der zusätzlichen Arbeiten benachrichtigt. Elektromotoren, Ventilatoren und elektrische Schaltapparate werden in der Werkstatt oder von Spezialfirmen gründlich überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung schließt keinerlei Garantieansprüche für den Besteller ein. Müssen beispielsweise Elektromotoren neu gewickelt werden, so wird dem Besteller der Preis für diese Arbeiten rechtzeitig aufgegeben, wenn durch diese Arbeiten der Kostenvoranschlag um mehr als 20 % überschritten wird. Sämtliche Arbeiten werden gewissenhaft und sorgfältig durchgeführt. Für Reparaturen wird keine Garantie geleistet. Für Folgeschäden hafte ich nicht. Werden Ersatzteile ausgewechselt, wird für diese Materialien Garantie geleistet, soweit die Lieferfirma dieser Materialien der ausführenden Firma Garantie gewährt. In diesem Falle werden nur diese Ersatzteile kostenlos ersetzt, die für die Auswechslung erforderlichen Arbeitsstunden sowie evtl. erforderlich werdende Reisekosten und Reisespesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Arbeiten, die in der Werkstatt durchgeführt werden, ist der Transport der betreffenden Anlage oder des Gerätes vom Kunden zur Werkstatt und zurück durch diesen auszuführen. Erfolgt der Transport durch die Firma Ems-Jade-Kaeltetechnik, so werden die Kosten hierfür dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Firma Ems-Jade-Kaeltetechnik haftet füt Tätigkeitsschäden bis zu einem Gesamtbetrag von 43oo Euro* darüber hinaus wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Kältemittel und Öl unterliegen nicht der Garantieleistung, sondern müssen auch bei Garantieschäden vom Besteller und Betreiber der Anlagen oder Aggregate bezahlt werden. Werden die Arbeiten außerhalb ausgeführt, so sind die aufgewendeten Monteurstunden vom Zeitpunkt des Verlassens der Werkstatt bis zur Rückkehr dorthin vom Besteller zu zahlen, einschließlich der erforderlichen Fahrtkosten und bei Arbeiten außerhalb Aurich/Walle einschließlich der Spesen für Verpflegung und Unterkunft. Führt der Monteur während einer Reise Arbeiten bei mehreren Kunden aus,so können die Reisekosten und Spesen anteilig auf alle besuchten Kunden verteilt werden. Die Bezahlung der Reparatur hat grundsätzlich sofort nach Rechnungserteilung zu erfolgen. Werkstatt-Überholungen sind bei Abholung der Anlage bzw. des Gerätes zu zahlen. Beanstandungen der Rechnung können schriftlich innerhalb 14 Tagen nach Übersendung Derselben erfolgen. Verkaufs- ,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: -Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Lauf der im Vertrag vereinbarten Leistungen beginnt mit dem Abschluß des Vertrages.Die vereinbarte Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich gemacht wird, die der Lieferer nicht zu vertreten hat oderderen Beseitigung außerhalb seiner Möglichkeiten liegt (Materialmangel, Streik, Aussperrung oder andere Fälle höherer Gewalt). Sollten genannte Umstände dieLieferung unmöglich machen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Besteller zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Begründete Abweichungenvom vereinbarten Termin müssen toleriert werden. Alle Preise gelten frei Station einschließlich Verpackung. Die im Zeitpunkt vom Angebot bzw. Auftragsbestätigung bestehende Kostenlage ist Grundlage für die von mir genannten Preise. Falls sich die Basis nach Auftragserteilung infoige Lohn- und Werkstofferhöhungen oder durch sonstige verteuernde Umstände ändert, bin ich berechtigt, die Preise zu korrigieren. Anzahlungen werden vereinoart, wenn Auftragsgröße, Lieferfrist oder sonstige unumgängliche Umstände hohe Vorfinanzierungen verursachen. Eine Verzinsung der Vorauszahlung erfolgt nicht. -Verpackung und Versand erfolgen auf Gefahr des Empfängers frei Station.Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware mein Haus verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt bzw. zur vereinbarten Zeit versandbereit gestellt wird.Die Entscheidung oder Prüfung, ob sich die bestellten oder vom Lieferer vorgeschlagenen bzw. vom Besteller beigestellten Waren oder Werkstoffe für den Verwendungszweck eignen, ist Sache des Bestellers. Für Mängel an Waren, die vom Besteller zugeliefert werden, übernimmt der Lieferer nur die Haftung, wenn sie durch sein Verschulden verursacht sind. Vom Besteller zugelieferte Ware, die den bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Zeichnungen, Mustern,Liefermengen und Terminen nicht entsprechen, berechtigen den Lieferer zu Preiskorrekturen, wenn sich dadurch die Kostenbasis ändert.Mängel an Zulieferteilen, welche während oder nach der Fertigung sichtbar oder festgestellt werden (Maß- und Qualitätsabweichungen, Gußlunker etc.) und die der Lieferer nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Ausfall der Ware werden die zu dem Zeitpunkt der Mängelfeststellung entstandenen Kosten dem Besteller in Rg. gestellt. -Beanstandungen müssen innerhalb 14 Tagen nach Versand oder Übernahme schriftlich mitgeteilt werden. Sind sie berechtigt, hat der Besteiler Anspruch auf kostenlosen Ersatz bzw, Reparatur, jedoch nicht auf Schadenersatz, Zahlungsweigerung oder Zahlungsverzögerung. Ingebrauchnahme bzw. Verarbeitung der gelieferten Teile gilt als Abnahme. -Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Wechsel werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen sofortige Vergütung der üblichen Diskontspesen oder sonstigen Gebühren entgegengenommen. Scheck und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Bezahlung. Als Zahlungstermin gilt mein Bankeingang. Bei Zahlungsverzug kommen die üblichen Zinsen und Bankspesen für Kreditgewährung in Anwendung. Die Zurückhaltungder Zahlung aus irgendwelchen Gründen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Mir unbekannten Bestellern liefere ich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Werden wegen des Vertrages Umstände festgestellt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. -Die gelieferte Ware bleibt mein Eigentum, bis alle Forderungen aus dieser sowie früher oder später erfolgten Warenlieferungen einschließlich Nebenforderungen erfüllt sind. Der Käufer ist berechtigt, über meine Eigentumsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs treuhänderisch zu verfügen, sie entsprechend zu behandeln und zu versichern. Im Falle eines Zugriffs seitens Dritter ist der Käufer verpflichtet, mich unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Veräußert er meine Eigentumsware weiter, so gehen seine Forderungen ohne weitere Abtretungserklärungen zur Sicherung meiner Forderungen an mich über. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aurich, ich bin jedoch berechtigt, mein Recht bei den für den Wohnsitz des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.Abweichungen von meinen Verkaufs- und'Lieferbedingungen gelten nur, wenn sie von mir schriftlich bestätigt sind.Entgegenstehende Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrundegelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat. -Für Geräte und steckerfertige Kältesätze wird im Normalfall eine Materiaigarantie von 1Jahr gewährt. Die Materialgarantie bezieht sich nicht auf Kleinmaterial und Kältemittel sowie Aufwendungen für Löhne, Auslösung, km-Geld usw.Bei Übernahme der Vollgarantie durch mich werden Rabattkürzungen vorgenommen.Reklamierte Teile,für die Garantieanspruch erhoben wird, müssen innerhalb von 4 Wochen nach Ausbau bei mir eingegangen sein. Für später zurückgegebene Teile erlischt der Garantieanspruch.Die als Ersatz gelieferten Teile werden von mir zunächst in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen brauchen bis zur Klärung des Garantiefalles nicht bezahlt werden, wenn entsprechende, als defekt festgestellte Teile an mich zurückgesandt werden.Die defekten Teile werden von mir gesammelt und an das entsprechende Werk zur Prüfung eingeschickt. Wenn sich dabei ergibt, daß es sich um unter Garantie fallende Fehler handelt, wird Gutschrift zu meiner entsprechenden Rechnung erteilt. -Vorstehende Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte, die durch Angebot bzw. Auftragsbestätigung anderslautend genannt sind, verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.Für alle künftigen Geschäfte gelten diese Bedingungen auch ohne besonderen Hinweis.Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Zielüberschreitungen berechtigen mich zur Zinsbelastung.